Amtsgericht München, Beschluss vom 13.03.2015

Kampf um das Kind 

 

Die in Trennung lebenden Eltern eines 7-jährigen Jungen haben eine gerichtliche Vereinbarung zum Umgang des Vaters mir seinem Sohn getroffen. Die Vereinbarung wurde durch die Mutter nicht eingehalten, woraufhin das Gericht den Beschluss erlassen hat, dass die Durchsetzung mit unmittelbarem Zwang gegen die Mutter durch Umgangspfleger mit Hilfe von Gerichtsvollzieher und Polizei erfolgen könne. 

 

Mit Beschluss vom 16.6.2016 hat das Oberlandesgericht die Entscheidung des Richters am Amtsgericht bestätigt.

Der komplette Sachverhalt sowie weitere Informationen zu lesen in der Pressemitteilung des Amtsgerichts München