Familienzusammenführung

Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21.04.2016 (Aktenzeichen: C-558/14) ist die Familienzusammenführung abhängig von der Einkommensprognose:

 

"Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, wenn sich aus einer Prognose ergibt, dass der Zusammenführende während des Jahres nach der Antragstellung nicht über feste, regelmäßige und ausreichende Einkünfte verfügen wird. Diese Prognose darf auf die Entwicklung der Einkünfte des Zusammenführenden in den letzten sechs Monaten vor dem Tag der Antragstellung gestützt werden".

 

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Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 42/16
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