Steuerhinterziehung‬‬

"Das Finanzgericht München betont in dem Urteil vom 26. September 2013, dass hinsichtlich der Prüfung, ob Mitteilungspflichten verletzt wurden und hieraus nachteilige Konsequenzen gezogen werden, im Zweifel ein großzügiger Maßstab zu Gunsten des Kindergeldberechtigten anzulegen ist."

 

Eine alleinerziehende Mutter mit 2 minderjährigen Kindern und kaum Deutschkenntnissen durfte sich dank der erfolgreichen Stellungnahme der RAin Karimli einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens erfreuen.

Der Mandantin wurde von der ‪#‎Familienkasse‬ vorgeworfen, falsche Angaben bei der Beantragung von Kindergeld gemacht bzw relevante Änderungen nicht mitgeteilt zu haben. Es wurde ein ‪#‎Ermittlungsverfahren‬ wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.

Es lohnte sich jedoch sofort einen Anwalt einzuschalten. RAin Karimli zeigte die ‪#‎Vertretung‬ an, beantragte ‪#‎Akteneinsicht‬ und gab eine ‪#‎Stellungnahme‬ ab um die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, denn die ‪#‎Strafandrohung‬ nach § 370 Abgabenordnung lautet bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe.

Die Stellungnahme der RAin Karimli überzeugte die Behörde und das Verfahren wurde eingestellt.

Fazit: Seien Sie sorgfältig beim Ausfüllen von Anträgen, teilen Sie alle relevanten Änderungen umgehend den Behörden mit und sollte doch etwas schief laufen und ein böser Überraschungsbrief ins Haus flattern, so zögern Sie nicht einen Anwalt einzuschalten.

 

Rechtsanwältin Kamilla Karimli